Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 und den örtlichen Merkblättern „Feuerwehrpläne“ durch sachkundige Personen erstellt.

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel für die Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung und der schnellen Orientierung sowie Beurteilung der Lage.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde oder Brandschutzdienststelle gefordert werden.

Ob Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach der Lage, Art und Nutzung des jeweiligen Objektes.

Nach DIN 14095 bestehen Feuerwehrpläne aus:

  • Allgemeine Objektinformation
  • Übersichtsplan
  • Geschosspläne
  • Sonderpläne (nach Forderung der Brandschutzdienststelle)
  • Zusätzliche textliche Erläuterungen

Die Hinterlegung von Feuerwehrpläne erfolgt zum einen bei der örtlichen Feuerwehr, der Brandschutzdienststelle, im Bereich des Feuerwehrinformationszentrums oder in einem Kasten für Feuerwehrpläne. Zusätzlich erhält der Auftraggeber ein Exemplar für seine Unterlagen. Vor der Hinterlegung sind Feuerwehrpläne durch die Brandschutzdienststelle zu genehmigen.

Ein Aushang von Feuerwehrpläne erfolgt nicht.

Feuerwehrpläne müssen alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person auf Aktualität überprüft werden.

Eine Auswahl möglicher Feuerwehrpläne haben wir Ihnen vorbereitet.

Beispiele