Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Dabei besteht eine Brandschutzordnung aus drei Teilen:

  • Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen, die sich in einem Objekt aufhalten.
  • Teil B richtet sich an Bewohner und Beschäftigte, die sich dauerhaft in einem Objekt aufhalten.
  • Teil C richtet sich an Personen, denen im Brandschutz besondere Aufgaben übertragen sind. Beispielsweise wären dies Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer usw.

Je nach Art, Nutzung und Größe des Objektes kann durch die Genehmigungsbehörde auf die Erstellung von Teil B und/oder C der Brandschutzordnung verzichtet werden.

Brandschutzordnungen müssen von einer fachkundigen Person erstellt und mindestens alle 2 Jahre überprüft werden.

Beispiele