Bestuhlungspläne

Für Gebäude nach Versammlungsstättenverodnung (MVStättVO) müssen Bestuhlungspläne vorhanden sein. Diese sind als Bauvorlage vorzulegen und müssen genehmigt werden.

Bestuhlungspläne beinhalten Informationen über:

  • Anordnung von Sitz- und Stehplätze
  • Anordnung der Plätze für Rollstuhlfahrer
  • Anordnung der Bühnen-, Szenen- oder Spielfläche
  • Verlauf der Rettungswege

Dabei müssen die einzelnen Abschnitte eines Bestuhlungsplans bemaßt und im korrekten Maßstab dargestellt werden.

Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar auszuhängen. 

Eine Auswahl darüber wie Bestuhlungspläne aussehen können haben wir Ihnen hier vorbereitet.

Beispiele